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Müritz hilft

Informationen zur geplanten Asylrechtsverschärfung durch die Dublin-IV-Verordnung

11.08.2016 · Information

Liebe Flüchtlingsunterstützer*innen, liebe Aktivist*innen,

viele von Euch haben in den letzten Jahren Schutzsuchenden in Deutschland aktiv geholfen. Oft ging es dabei um die Verhinderung von Dublin-Abschiebungen innerhalb Europas. Die bisherige Dublin-III-Verordnung, der zufolge in der Regel der Staat der Erstregistrierung  für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, hat dazu geführt, dass Geflüchtete in Staaten abgeschoben werden, in denen ihnen zum Teil menschenunwürdige Aufnahmebedingungen, willkürliche Inhaftierungen oder sogar Folter drohen (z.B. in Griechenland, Bulgarien und Ungarn). Nicht zuletzt durch entschlossene Interventionen und die engagierte Hilfe aus der Zivilgesellschaft war es bislang immer wieder möglich, diese inhumanen Dublin-Abschiebungen zu verhindern.

Nach dem Willen der EU-Kommission soll das Dublin-System nun sogar noch drastisch verschärft werden und Schutzsuchenden jegliche Chance genommen werden, nicht in das für sie zuständige Land abgeschoben zu werden. Der Entwurf der neuen Dublin-IV-Verordnung, der bereits im Mai 2016 präsentiert wurde und ab Oktober dieses Jahres intensiv in Brüssel verhandelt werden soll, zielt darauf ab, Asylsuchende in dem für sie nach der Dublin-Verordnung zuständigen EU-Staat festzusetzen und jegliche Weiterwanderung in andere Mitgliedstaaten zu unterbinden. Wir wollen Euch kurz zusammengefasst über die schlimmsten geplanten Veränderungen informieren und weisen in diesem Zusammenhang auch auf ein ausführlicheres Positionspapier von uns hin (abrufbar unter https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO-ASYL-Positionspapier-zur-geplanten-Dublin-Reform-Juni-2016-.pdf):

Weitere Verschärfungen finden sich im Detail in der Dublin-IV-Verordnung. Wir werden dazu demnächst auf der Website von PRO ASYL eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlichen. Die breite Öffentlichkeit nimmt von diesen drohenden Verschärfungen bisher keine Kenntnis, auch weil die Relevanz von Fristablauf und Selbsteintrittsrecht für die Asylpraxis kaum bekannt ist. Wir hoffen deshalb, dass ihr die Informationen über diese bis dato beispiellose Asylrechtsverschärfung in euren Strukturen, politischen Gruppen, Hilfsnetzwerken etc. weiterverbreitet. Wir werden uns auf politischer Ebene zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Wohlfahrtsverbänden mit Vehemenz dafür einsetzen, dass Dublin-IV in seiner jetzigen Form nicht verabschiedet wird und hoffen bei diesem Ansinnen auf Eure Unterstützung.

Mit besten Grüßen

Maximilian Pichl (Rechtspolitischer Referent) und Andreas Meyerhöfer (PRO ASYL-Einzelfallberatung)

Quelle: PRO ASYL
Postfach 16 06 24
60069 Frankfurt am Main
Tel.: (0049)-069-242314-0

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